Der Begriff 24 Stunden Pflegekraft kommt aus der Umgangssprache. Die Betreuungskraft lebt während der Leistungserbringung 24-Stunden in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen. Eine 24 Stunden Pflegekraft arbeitet nicht 24 Stunden. Der Einsatz ist auf Basis von 8 Stunden zu gesetzlichem Mindestlohn kalkuliert. Die Pflegekraft und die pflegebedürftige Person oder deren Familie können die Leistungserbringung ganz individuell abstimmen.