Staatliche Förderung der 24-Stunden-Pflege: Das Pflegegeld verringert Ihre Kosten
Pflegegeld
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Gesamtkostenberechnung, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld erhalten können. Das Pflegegeld ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und wird monatlich von der Pflegekasse überwiesen.
Grundsätzlich kann jeder frei über das Pflegegeld verfügen. Daher kann es auch bei einer 24-Stunden-Pflege durch Pflegezeit 24 GmbH zur Kosten-Deckung und Minderung des finanziellen Eigenanteils mit einbezogen werden.
Pflegegeld seit 01.01.2017
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Pflegegrad |
Unterstützungsbetrag |
Pflegegrad I: |
0 € |
Pflegegrad II: |
316 € |
Pflegegrad III: |
545 € |
Pflegegrad IV: |
728 € |
Pflegegrad V: |
901 € |
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kommt zum Tragen, wenn Pflegeangehörige eine Auszeit für sich selbst nehmen möchten und dafür eine Ersatzbetreuungskraft von beispielsweise Pflegezeit 24 GmbH suchen. Unabhängig davon, ob ein Pflegedienst bestellt ist oder eine 24-Stunden-Pflegekraft* sich um den Pflegebedürftigen kümmert, sorgen Angehörige häufig für ihre pflegebedürftigen Angehörigen und leisten Hilfe. Für die Zeiten der Erholung besteht ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse auf bezahlte Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege-Leistungen der Pflegeversicherung umfassen dabei maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Möglicher Leistungsumfang
Grundpflege:
- Körperpflege
- Baden
- Duschen
- Waschen
- Haarpflege
- Rasieren
- Zahnpflege
- Eincremen
- Inkontinenzversorgung
- Blasen – Darmentleerung
Ernährung:
- mundgerechte Zubereitung der Nahrungsmittel
- Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
Mobilität:
- Hilfestellung beim Stehen, Gehen und Treppensteigen
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Planmäßiges Bettlagern
- Förderung der Mobilität durch gemeinsame Spaziergänge, Ausflüge, Spiele und Gespräche
- Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Kochen
- Einkaufen
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Aufräumen
- Zimmerpflanzenpflege
- Kleinhaustierversorgung
- 24 Stunden Rufbereitschaft und Anwesenheit
Für sich oder Ihre/n Angehörigen benötigen Sie keine 24-Stunden-Pflegekraft*, wünschen sich aber die Unterstützung einer soliden Haushaltshilfe zu moderaten Kosten? Wir beraten Sie gerne ausführlich im persönlichen Gespräch!
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.