24 Stunden Pflege*

24 Stunden Pflege*

Wofür zahle ich eigentlich? Kann ich mir eine individuelle 24 Stunden Pflegekraft* leisten?

Die Pflegezeit 24-Stunden-Betreuung* und Pflege ist zu günstigen Kosten möglich.
Die Kosten werden individuell ermittelt und richten sich nach folgenden Kriterien:
  • Betreuungssituation
  • Pflegesituation
  • sowie dem weiteren Leistungsumfang

Der Tagessatz ist dabei als Komplettpreis zu verstehen und beinhaltet:

  • Entlohnung der Betreuungskraft
  • Steuern
  • Sozialabgaben
  • Krankenversicherung
  • Reisekosten der Betreuungskraft sowie den Service von Pflegezeit 24 GmbH

Kost und Logis sind in üblicher Qualität und Quantität für die Betreuungskraft frei.

Unsere Pflegekräfte arbeiten mit den 24 h Pflege- und Betreuungskräften* Hand in Hand.

 

Sie brauchen eine Pflegekraft und das nicht im Main Taunus Kreis?

Kein Problem, wir sind in ganz Hessen und auch bundesweit für Sie da.

Vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch in Ihrem Haushalt.

Fragen?

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Service

1 Unternehmen/ Ansprechpartner
2 Dienstleistungen
= Ihr Gewinn

Flyer als PDF

Kosten einer 24h-Betreuung Paket 1

Beispielhafte Kosten und mögliche ZuwendungenBetrag
Monatliche Kosten für Ihre persönliche Betreuungskraft bei Paket 1:2000 €
Pflegegeld bei Pflegegrad II:-316 €
Anteilmäßige Verhinderungspflege:-134 €
Möglicher Steuervorteil:-300 €
Verbleibender Eigenanteil:--------
1250 €

Bei dieser Tabelle handelt es sich um eine beispielhafte Berechnung. Alle unsere Pakete finden Sie hier.

Wir  kennen Ihre Vermögensverhältnisse nicht und sind auch nicht berechtigt Sie in Sachen Steuern zu beraten. Bitte wenden Sie sich an Ihrem Steuerberater und fragen Sie ihn nach möglichen Steuervorteilen bei Ihrer pesönlichen Einkommenssituation.

Staatliche Förderung der 24-Stunden-Pflege: Das Pflegegeld verringert Ihre Kosten

Pflegegeld

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Gesamtkostenberechnung, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld erhalten können. Das Pflegegeld ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und wird monatlich von der Pflegekasse überwiesen.

Grundsätzlich kann jeder frei über das Pflegegeld verfügen. Daher kann es auch bei einer 24-Stunden-Pflege durch Pflegezeit 24 GmbH zur Kosten-Deckung und Minderung des finanziellen Eigenanteils mit einbezogen werden.

Pflegegeld seit 01.01.2017

Bearbeiten
Pflegegrad Unterstützungsbetrag
Pflegegrad I: 0 €
Pflegegrad II: 316 €
Pflegegrad III: 545 €
Pflegegrad IV: 728 €
Pflegegrad V: 901 €

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kommt zum Tragen, wenn Pflegeangehörige eine Auszeit für sich selbst nehmen möchten und dafür eine Ersatzbetreuungskraft von beispielsweise Pflegezeit 24  GmbH suchen. Unabhängig davon, ob ein Pflegedienst bestellt ist oder eine 24-Stunden-Pflegekraft* sich um den Pflegebedürftigen kümmert, sorgen Angehörige häufig für ihre pflegebedürftigen Angehörigen und leisten Hilfe. Für die Zeiten der Erholung besteht ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse auf bezahlte Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege-Leistungen der Pflegeversicherung umfassen dabei maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Möglicher Leistungsumfang

Grundpflege:

  • Körperpflege
  • Baden
  • Duschen
  • Waschen
  • Haarpflege
  • Rasieren
  • Zahnpflege
  • Eincremen
  • Inkontinenzversorgung
  • Blasen – Darmentleerung

Ernährung:

  • mundgerechte Zubereitung der Nahrungsmittel
  • Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme

Mobilität:

  • Hilfestellung beim Stehen, Gehen und Treppensteigen
  • Hilfestellung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Planmäßiges Bettlagern
  • Förderung der Mobilität durch gemeinsame Spaziergänge, Ausflüge, Spiele und Gespräche
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen

Hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Kochen
  • Einkaufen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Aufräumen
  • Zimmerpflanzenpflege
  • Kleinhaustierversorgung
  • 24 Stunden Rufbereitschaft und Anwesenheit

Für sich oder Ihre/n Angehörigen benötigen Sie keine 24-Stunden-Pflegekraft*, wünschen sich aber die Unterstützung einer soliden Haushaltshilfe zu moderaten Kosten? Wir beraten Sie gerne ausführlich im persönlichen Gespräch!

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

[ultimate_info_banner banner_title=”*24 Stunden Pflegekraft” banner_desc=”Der Begriff 24 Stunden Pflegekraft kommt aus der Umgangssprache. Die Betreuungskraft lebt während der Leistungserbringung 24-Stunden in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen. Eine 24 Stunden Pflegekraft arbeitet nicht 24 Stunden. Der Einsatz ist auf Basis von 8 Stunden zu gesetzlichem Mindestlohn kalkuliert. Die Pflegekraft und die pflegebedürftige Person oder deren Familie können die Leistungserbringung ganz individuell abstimmen.” info_alignment=”ib3-info-left” desc_color=”#5e5e5e” title_font_size=”desktop:15px;” title_line_height=”desktop:18px;” desc_font_size=”desktop:13px;” desc_line_height=”desktop:15px;” css_infobanner=”.vc_custom_1623318460656{margin-top: 20px !important;}”]